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   BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93   

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https://dejure.org/1993,2679
BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93 (https://dejure.org/1993,2679)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1993 - BLw 20/93 (https://dejure.org/1993,2679)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - BLw 20/93 (https://dejure.org/1993,2679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassungsprüfung durch den Bundesgerichtshof - Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache auf der Grundlage eines vom Landwirtschaftsgericht festgestellten Sachverhalts - Anspruch eines ausgeschiedenen Mitglieds der LPG auf Rückgabe, hilfsweise Rückübereignung, von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 65
    Tatsachengrundlage bei Zulassungsprüfung durch BGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1011
  • WM 1993, 1776
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 37/92

    Kein Anspruch der Erben auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag in die LPG

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93
    Er stützt diesen Anspruch auf § 47 LwAnpG (vgl. auch Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 37/92, WM 1993, 464, 465).

    Im vorliegenden Fall spricht allerdings nach der Verfahrensweise des Landwirtschaftsgerichts (Urteilsverfahren, keine Rechtsmittelbelehrung) alles dafür, daß sich das Erstgericht der Notwendigkeit einer Zulassungsprüfung nicht bewußt war, weshalb der Senat diese Prüfung wie in gleichgelagerten Fällen (vgl. Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992 a.a.O. und v. 21. April 1993, BLw 59/92, zur Veröffentlichung bestimmt) nachholen kann.

    Das Landwirtschaftsgericht hat die Frage nach dem Eigentumserwerb an einem als Inventarbeitrag eingebrachten Gebäude in Übereinstimmung mit dem Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1992 (a.a.O.) entschieden (vgl. § 13 Abs. 1 LPG-Gesetz 1959).

    Dieser Verfahrensfehler ist aber ohne Auswirkung geblieben, weil die Entscheidung nicht darauf beruht (§ 27 Abs. 1 LwVG; Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992 a.a.O.).

    Im Rahmen des Rückübereignungsanspruchs wird zwangsläufig auch über die Notwendigkeit einer Übergabe der Scheune erneut entschieden, weil diese als sonderrechtsfähige bewegliche Sache (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992 a.a.O.) nur nach § 929 BGB übereignet werden kann (Art. 233 § 2 Abs. 1 EGBGB).

  • BGH, 07.12.1977 - V BLw 16/76

    Statthaftigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Kostengründe als Begründung

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93
    Mit einer Verfahrensrüge kann die Rechtsbeschwerde die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht dartun (Senatsbeschluß a.a.O. und Senatsbeschl. v. 7. Dezember 1977, V BLw 16/76, AgrarR 1978, 193).

    Ohne Bedeutung ist, daß die Entscheidung des Senats erst am 4. Dezember 1992 nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangen ist, denn bei Prüfung der Zulassungwürdigkeit (Grundsatzbedeutung) ist - wie bei der Frage der Abweichung - auf den jeweils neuesten Stand der Rechtsprechung abzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Dezember 1977 a.a.O.).

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93
    Eine Nachholung der Zulassungsprüfung durch den Senat beschränkt sich auf den Aspekt der Zulassungswürdigkeit wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. auch BGHZ 90, 1, 3 [BGH 24.01.1984 - IX ZR 86/82]; 98, 41 [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85]/44), die nunmehr im Hinblick auf den Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1992 nicht mehr gegeben ist.
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93
    Eine Nachholung der Zulassungsprüfung durch den Senat beschränkt sich auf den Aspekt der Zulassungswürdigkeit wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. auch BGHZ 90, 1, 3 [BGH 24.01.1984 - IX ZR 86/82]; 98, 41 [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85]/44), die nunmehr im Hinblick auf den Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1992 nicht mehr gegeben ist.
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93
    Nur diese Handhabung entspricht dem Zweck des eingeschränkten Zugangs zum Rechtsbeschwerdegericht, der in erster Linie die Rechtseinheit wahren, nicht aber eine richtige Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll (vgl. Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 59/92

    Fehlende Prüfung der Zulassungswürdigkeit bei undifferenzierter

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93
    Im vorliegenden Fall spricht allerdings nach der Verfahrensweise des Landwirtschaftsgerichts (Urteilsverfahren, keine Rechtsmittelbelehrung) alles dafür, daß sich das Erstgericht der Notwendigkeit einer Zulassungsprüfung nicht bewußt war, weshalb der Senat diese Prüfung wie in gleichgelagerten Fällen (vgl. Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992 a.a.O. und v. 21. April 1993, BLw 59/92, zur Veröffentlichung bestimmt) nachholen kann.
  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93
    Regelmäßig kann mit der Rechtsbeschwerde nicht geltend gemacht werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung eine Zulassung ausgesprochen werden müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 11/93

    Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

    Insoweit kann die nachgeholte Zulassungsprüfung nur von dem Sachverhalt ausgehen, den das Landwirtschaftsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, mit einer Verfahrensrüge gegen die Feststellung des Landwirtschaftsgerichts kann die Rechtsbeschwerde die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht dartun (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 20/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Von diesem Rechtssatz abzugehen besteht in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz jedenfalls dann kein Anlaß, wenn das Landwirtschaftsgericht in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 20/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 61/92

    Besetzungsrüge in Landwirtschafsachen

    Von diesem Rechtssatz abzugehen besteht jedenfalls dann kein Anlaß, wenn das Landwirtschaftsgericht in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 20/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 35/93

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den BGH

    Bei der Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage ist allerdings, wie der Senat bereits durch Beschluß vom 8. Juni 1993 (BLw 20/93) entschieden hat, von der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auszugehen.
  • BGH, 21.04.1994 - BLw 26/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Rechtsstreitigkeiten aus dem

    Daß das Landwirtschaftsgericht in der falschen Verfahrensart entschieden hat (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, WM 1993, 709), verschafft der Sache ebensowenig grundsätzliche Bedeutung wie die von der Rechtsbeschwerde erhobene Verfahrensrüge gegen die getroffenen Feststellungen (Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 20/93, WM 1993, 1776).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 9/93

    Erfüllung der Abfindungsansprüche der Erben vor dem 16. März 1990 verstorbener

    Von diesem Rechtssatz abzugehen besteht jedenfalls dann kein Anlaß, wenn das Landwirtschaftsgericht in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 20/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
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